Das Anforderungsprofil für die Zertifizierung von SPZ ergibt sich aus den Strukturmerkmalen, die im „Altöttinger Papier“ seit 2002 festgelegt und fortgeschrieben worden sind. Die aktuell gültige Version 3.0 wurde 2014 (Link zum Altöttinger Papier) durch die Vollversammlung der BAG SPZ verabschiedet und vom Vorstand der DGSPJ (Link zu www.dgspj.de) als zuständiger Fachgesellschaft freigegeben.
Zentral ist die personelle Ausstattung eines SPZ. Sie stellt die Basis dar für die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Deshalb muss ein SPZ über ein genügend großes und damit differenziertes multiprofessionelles Team verfügen.
Das SPZ-Team umfasst neben Ärztin/Arzt und Psycholog:in mindestens 3 weitere Therapeut:innen bzw. Pädagog:innen, somit also 5 verschiedene Berufsgruppen. Ein SPZ muss über mindestens 2 dieser Teams verfügen, also mindestens 10 Personen. Hinzu kommen Assistenz- und Organisationskräfte. Das SPZ soll in einer räumlich zusammenhängenden Struktur verortet sein.
Von besonderer Bedeutung ist die Qualifikation der Ärztin/des Arztes in der Leitungsfunktion des SPZ. Neben der Facharzt-Bezeichnung sowie Berufserfahrung in einem SPZ werden deshalb nachgewiesene Fort- bzw. Weiterbildungen in den Bereichen Neuropädiatrie und Psychotherapie verlangt.
Ebenso sind im „Altöttinger Papier“ die notwendigen Qualifikationen für alle im SPZ tätigen Berufsgruppen definiert.
Die Krankheits- und Störungsbilder, die zur Vorstellung und Behandlung der Patient:innen im SPZ führen, sind meist komplex. Dies ergibt sich vor allem aus Beeinflussungen der Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen, die von der Familie und anderen Lebensumständen ausgehen. Diese können positiv oder negativ sein und so unterstützend oder hemmend für die Entwicklung. Deshalb müssen solche Gesichtspunkte mit beachtet werden. Das Zusammenwirken von Krankheitsfaktoren und Umgebungseinflüssen findet ausnahmslos immer statt. Dieses Verständnis zur umfassenden Erklärung der Entstehungsmechanismen einer Störung und ihrer Ausprägung wird als „bio-psycho-soziales Modell“ bezeichnet.
In der Sozialpädiatrie erfolgt deshalb die Ausweisung von Diagnosen nach der Internationalen Klassifikation von Krankheiten ICD, derzeit in der Version 10, und stets unter Berücksichtigung sowohl der Erkrankungen selbst als auch der Begleitfaktoren. Dies wird als „Mehrdimensionale Bereichsdiagnostik (MBS)“ gestaltet. Das Schema der MBS umfasst die Bereiche EKPSA:
Ergänzend kann der Bereich Teilhabe (T) in Anlehnung an die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO hinzugenommen werden, um die praktischen Auswirkungen im Alltag zu beschreiben.
SPZ, die sich um das Qualitätssiegel bewerben, füllen die Checkliste mit den Prüfkriterien online aus. Zusätzlich wird die Richtigkeit der Angaben durch die Unterschriften der Ärztlichen Leitung und der Kaufmännischen Direktion / Geschäftsführung bestätigt.