Chronologie / Geschichte des SPZ-Qualitätssiegels
Entstehung des „Altöttinger Papiers“
1997–2001
- 5 Arbeitsphasen jeweils um den 6. Dezember in Altötting
- 20 SPZ-Leitungen aus kleinen, mittleren und großen sowie aus universitären SPZ
- Erarbeitung des nachfolgend so benannten „Altöttinger Papiers“, jeweils mit Zwischen-Konsentierung in den jährlichen Vollversammlungen der BAG SPZ
2002
- „Altöttinger Papier“, Verabschiedung der vollständigen Erstfassung mit:
- Festlegung der Strukturqualität in SPZ
- Grundlagen der Prozesse in Diagnostik und Therapie
- Beschreibung der Mehrdimensionalen Bereichsdiagnostik (EKPSA-Schema plus T) und Behandlung in der Sozialpädiatrie (MBS) nach dem EKPSA-Schema plus T in einem Flussdiagramm
- Thesaurus mit Diagnosen nach ICD-10 und deren Verortung in der MBS mit Angabe der Bedeutung (essenziell – kann vorkommen – Ergänzung) für die Behandlung im SPZ
Allgemein wichtige Inhalte, zusammengefasst in der „Präambel“:
„Die Sozialpädiatrischen Zentren sind nach § 119 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) eine institutionelle Sonderform interdisziplinärer ambulanter Krankenbehandlung. Sie sind zuständig für die Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Kontext mit dem sozialen Umfeld einschließlich der Beratung und Anleitung von Bezugspersonen.
Zum Behandlungsspektrum gehören insbesondere Krankheiten, die Entwicklungsstörungen, drohende und manifeste Behinderungen sowie Verhaltens- oder seelische Störungen jeglicher Ätiologie bedingen.
Zu den Aufgaben der Sozialpädiatrischen Zentren zählt auch die Untersuchung bei Verdacht auf die oben genannten Krankheiten.
Mitarbeiter und Träger der Sozialpädiatrischen Zentren sowie die Kostenträger sind aufgerufen, die Verwirklichung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sozialpädiatrischen Zentren wie durch folgende Qualitätskriterien definiert anzustreben.“
Aus dem „Vorwort“ 2009:
„Das „Altöttinger Papier“ stellt einen Fortschritt für die Sozialpädiatrie und Jugendmedizin in der Kinderheilkunde dar. Die Arbeit in Sozialpädiatrischen Zentren wird durch nachvollziehbare Kriterien beschrieben, damit transparent gemacht und in ihrer hohen Qualität sichergestellt. Das „Altöttinger Papier“ ist ein Positionspapier und keine abschließende, justiziable Kodifizierung der Arbeit in Sozialpädiatrischen Zentren. Es stellt die Sicht der DGSPJ zu Grundlagen und Zielvorgaben für eine qualitätsgesicherte Arbeit der Sozialpädiatrischen Zentren in Deutschland dar.
Überwiegend sind die im „Altöttinger Papier“ niedergelegten Prinzipien bereits heute in den Sozialpädiatrischen Zentren Realität. Abweichungen in bestehenden Einrichtungen können aus örtlichen Gegebenheiten resultieren und für die Versorgung spezieller Patientengruppen sinnvoll oder sogar notwendig sein. Mit diesem Grundlagentext sollen Einrichtungen und Personen, die nur teilweise nach den hier formulierten Prinzipien arbeiten, nicht ausgegrenzt werden. Grundsätzlich ist aber die vollständige Erfüllung der Anforderungen anzustreben.
Weiterhin gilt es, offen zu bleiben für Veränderungen, die dem wissenschaftlichen Fortschritt in der Behandlung mit Diagnostik und Therapie geschuldet sind.“
- Gründung des Zentralen Qualitäts-Arbeitskreises ZQ-AK der BAG SPZ
- Ziel: Erarbeitung von inhaltlichen Qualitätspapieren zu Behandlungsabläufen und anderen qualitätsunterstützenden Themen der Arbeit in den SPZ
2004
- Beginn der Fachdiskussionen mit Fachverbänden, Landesärztekammern und der Bundesärztekammer zur Einführung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Sozialpädiatrie“: Dieser Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen.
2006
- Einführung einer „SPZ-Leiter-Zertifizierung“ durch die DGSPJ e.V. für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die die Anforderungen des Altöttinger Papiers vollständig erfüllen
2009
- „Altöttinger Papier“, revidierte 2. Fassung
- redaktionelle Überarbeitung
- Ergänzung um ein Glossar zur Anwendung der MBS
- Streichung von Erweiterungen in den Diagnosen um differenzierte Ergänzungen an 5. Position der ICD-10-Kodes wegen technischer Inkompatibilität mit den Abrechnungssystemen.
2014
- „Altöttinger Papier“, Version 3.0
- Erarbeitung erneut in einer Gruppen-Arbeitsphase in Altötting 2013
- Verabschiedung auf der Frühjahrs-Vollversammlung der BAG SPZ
- Bestätigung und Freigabe durch den Vorstand der DGSPJ e.V.
- Anpassung an Änderungen der Ausbildungsgänge, v.a. Etablierung von Bachelor- und Master-Studiengängen
- Novelle der Ärztlichen Weiterbildungsordnung, neue Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildunge
- Berücksichtigung der chronischen Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen
- Anpassung der Vorgaben für Leitungsstrukturen in Hinblick auf das Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie
Es ist völlig unstrittig, dass das Thema „Entwicklung“ die herausragende Aufgabe für die interdisziplinäre Behandlung in den multiprofessionellen Teams der Sozialpädiatrischen Zentren bedeutet, insbesondere in Ergänzung und Erweiterung der pädiatrischen Früherkennungsuntersuchungen. Die klassischen neurologischen Krankheitsbilder sind weiterhin integraler Bestandteil des Versorgungauftrags. Die Struktur der SPZ bietet ebenso ausgezeichnete Möglichkeiten für die vollständige Abdeckung der Anforderungen einer fachlich übergreifenden Zusammenarbeit bei anderen chronischen Krankheiten von Kindern und Jugendlichen. Hierzu zählt auch der pädiatrisch-psychosomatische Bereich.
Chronologie des SPZ-Qualitätssiegels
2016:
- Beginn der Überlegungen zu einem Zertifizierungsprozess für die SPZ im Zentralen Qualitäts-Arbeitskreis ZQ-AK der BAG SPZ
2017:
- Verabschiedung des Beschlusses zur Erarbeitung eines Qualitätssiegels für SPZ in der Herbst-Vollversammlung der BAG SPZ
- Gründung einer entsprechenden Arbeitsgruppe
2018–2021:
- Die AG Q-Siegel SPZ erarbeitet schrittweise eine Checkliste mit Modifikationen nach jährlicher Rückkopplung in die Vollversammlung der BAG SPZ und Beratung im Zentralen Qualitäts-Arbeitskreis ZQ-AK.
- Erprobung einer online-Version der Checkliste 8/2021
- Vorstellung der Ergebnisse auf der Vollversammlung der BAG SPZ 9/2021
2022:
- Nach Probeläufen mit 25 SPZ nachfolgend Verbesserung der technischen Umsetzung, Erstellung der endgültigen Version
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen DGSPJ e.V. und GKinD e.V. zur Organisation und Umsetzung des Zertifizierungsprozesses.
- Das Qualitätssiegel „Wegweisend. Für die Entwicklung von Kindern“ wird zukünftig unter der Zuständigkeit der DGSPJ als Fachgesellschaft ausgeschrieben und verliehen.
2023:
- Entwurf von Logo und website „Wegweisend. Für die Entwicklung von Kindern“
- Gründung der Bewertungskommission
- Erarbeitung der Geschäftsordnung für die Bewertungskommission
- Abschließende Vorstellung von Logo und Verfahren zur Vergabe des Qualitätssiegels der SPZ auf der Herbst-Vollversammlung der BAG SPZ durch den Sprecher der Bewertungskommission